Schützt vor Schadenersatzansprüchen, die durch den eigenen Hund verursacht werden.
Schützt vor Schadenersatzansprüchen, die durch den eigenen Hund verursacht werden.
Schützt vor Schadenersatzansprüchen, die durch das eigene Pferd verursacht werden.
Als Tierhalter haftest Du für alle Schäden, die durch Dein Tier verursacht werden, unbegrenzt und ein Leben lang - auch ohne eigenes Verschulden. Mit der Tierhalterhaftpflicht bist Du vor Schadenersatzforderungen sicher.
Dein Pferd erschreckt sich, scheut und verursacht einen Verkehrsunfall. Dein Hund fühlt sich angegriffen und bedroht und beißt plötzlich einen Passanten. Das kann schneller passieren als man selbst denkt. Aber wer haftet dann für die Schäden? Es bist Du und daher ist es ein absolutes Muss für jeden verantwortungsbewussten Halter, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen!
Von klein und niedlich bis groß und kräftig – Hunde jeder Größe, aber auch Pferde werden von uns versichert. Einzige Voraussetzung: Dein Tier wird privat gehalten.
Tierhalter müssen für alle Schäden aufkommen, die durch ihren vierbeinigen Freund entstehen – auch wenn kein Verschulden des Tierhalters oder Tierhüters nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es besonders wichtig, richtig versichert zu sein.
Unser Tipp
Schließe die Tierhalterhaftpflichtversicherung als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung ab – auch Du solltest im Fall der Fälle abgesichert sein. Apropos: Hamster, Hase, Hauskatze sowie alle anderen zahmen Mitbewohner sind in der Privathaftpflicht mitversichert.
Was ist versichert?
Zuerst prüft der Versicherer die Haftungsgrundlage und zahlt, wenn sich die Forderungen als berechtigt herausstellen. Außerdem wehrt er unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht.
Der Versicherer zahlt nicht bei Vorsatz und bei vertraglichen Haftpflichtansprüchen, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen. Bei Haftpflichtansprüchen aus Schadensfällen von Angehörigen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den mitversicherten Personen gehören, zahlt der Versicherer ebenfalls nicht.
Niemand erwartet von Dir, dass Du Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten - nämlich uns und unsere Partner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben. Was tun im Schadenfall? Im Falle eines Schadens ist es Deine Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen). Schaden melden |
Schaden melden BavariaDirekt die Bayerische |
Gesetzliche Grundlagen
Die Haftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823) muss jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden aufkommen, die er selbst verschuldet hat (Verschuldenshaftung). Dies kann, falls keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, den finanziellen Ruin bedeuten.
In der Tierhalterhaftung gelten nach dem BGB § 833 mit der Gefährdungshaftung noch wesentlich strengere Bedingungen als bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung: Der Tierhalter haftet generell für alle Schäden, die das Tier verursacht hat – ohne dass dem Tierhalter ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Das erklärt auch den höheren Versicherungsbeitrag gegenüber der Privathaftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Schäden können unbegrenzt hoch sein. Neben Deinem Vermögen können auch zukünftige Einkünfte vereinnahmt werden. Deshalb: Sicher Dich ab!
Eingeschlossen ist die Subsidiärhaftung aus der nicht gewerbsmäßigen Hütung fremder Hunde und Pferde sowie die Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken.