Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen.
Als Fußgänger, Radfahrer oder als Gast auf einer Party: Missgeschicke können schnell passieren und man bezahlt unter Umständen ein Leben lang. Damit ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen.
Die wichtigste Versicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823) haftet jeder für schuldhaft verursachte Schäden, und zwar in unbegrenzter Höhe. Um Dich vor dem finanziellen Ruin zu schützen, versichern wir Deine Familie weltweit gegen die Risiken des täglichen Lebens.
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* Diese Angaben gelten für eine Familie, mind. 10 Mio. Euro Versicherungssumme, mit Ausfalldeckung, ohne Selbstbeteiligung. Single: mind. 3 Mio. Euro Versicherungssumme, unser Angebot: 36 Euro. Quelle: eigene Berechnung 04/2016. Alle Beiträge verstehen sich als gerundete Jahresbeiträge.
Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden.
In der Privathaftpflicht ist eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro pauschal marktüblich. Viele Versicherer bieten auch höhere Deckungssumme gegen Zuschlag an. Da Du gesetzlich unbegrenzt haftest, sollte die Deckungssumme so hoch wie möglich sein.
Ehegatten und Lebenspartner
Außer Dir als Versicherungsnehmer kann auch Dein Ehe- bzw. Lebenspartner mitversichert werden. Grundvoraussetzung: Du lebst mit Deinem Partner zusammen in einem Haushalt. Außerdem müssen bei Lebenspartnern beide Partner unverheiratet oder rechtskräftig geschieden sein.
Kinder
Mitversichert werden können Deine minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder) und Deine volljährigen Kinder während ihrer Schul- oder Berufsausbildung. Die Berufsausbildung endet mit dem Abschluss der ersten Ausbildung. Studiert beispielsweise ein Kind nach dem Abschluss seiner Ausbildung eine andere Fachrichtung, dann handelt es sich um eine "Fortbildung", dafür besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz in der elterlichen Privathaftpflicht mehr. Nicht versichert sind grundsätzlich verheiratete Kinder, auch wenn sie minderjährig sind.
Auch Tiere sind versichert
Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren – außer Hunden, Pferden und Rindern. Hierfür gibt es eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Niemand erwartet von Dir, dass Du Versicherungsfachmann bist. Dafür gibt es Experten – nämlich uns und unsere Partner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben. Was tun im Schadenfall? Im Falle eines Schadens ist es Deine Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen). |
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