Auch mit der besten Technik lässt sich nicht jeder Unfall vermeiden. In diesem Fall bietet die Pkw-Versicherung finanzielle Absicherung.
Auch mit der besten Technik lässt sich nicht jeder Unfall vermeiden. In diesem Fall bietet die Pkw-Versicherung finanzielle Absicherung.
Das Auto, der Deutschen liebstes Kind, zählt immer noch zu den wichtigsten Verkehrsmitteln. Dieses wird bei jedem Zweiten täglich oder mehrfach pro Woche genutzt. Umso wichtiger ist eine geeignete Pkw-Versicherung.
Im Straßenverkehr gilt die Regel, dass im Falle eines Unfalles der verursachende Autofahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig ist. Der Halter eines Kraftfahrzeuges kann aber auch dann zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn ihn kein Verschulden an dem Unfall trifft (Gefährdungshaftung). Einer umfassenden Absicherung durch die Pkw-Versicherung kommt damit eine große Bedeutung zu.
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* Diese Angaben gelten für einen Opel Meriva, Kennz. M (Stadt), EZ 01.06.2012, SF 6, 12.000 km, verheiratet, Kinder. Tarif Haftpflicht, Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Quelle: eigene Berechnung 11/2018. Alle Beträge verstehen sich als gerundete Jahresbeiträge.
Vergleiche die Angebote
In allen von uns angebotenen Pkw-Versicherungen sind besondere Highlights ohne Mehrbeitrag enthalten. Vergleiche Deine derzeitige Versicherungen mit unseren Leistungen und Prämien. Gerne helfen wir Dir bei der Berechnung. Du kannst Deinen Beitrag auch selbst in unserem Online-Rechner ermitteln.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Grundlage der Versicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Falls gewünscht, kannst Du zusätzliche Schutzbriefleistungen mitversichern.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist ein erweiterter Schutz. Abgedeckt wird die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.
Mehr Leistung - Weniger Prämie
Ob etwas gestohlen wurde oder nicht – der Versicherer zahlt bei Innenraum-Vandalismus bis zu 5.000 Euro Entschädigung. Bei Diebstahl eines Radios wird der aktuelle Neupreis ersetzt. Bei Fahrzeugwechsel sind beide Fahrzeuge, alt und neu, bis zu vier Wochen ohne Mehrbeitrag versichert. Und die "Mallorca Police" – die Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen in Europa – ist bei uns inklusive. Profitiere gleichzeitig von unseren Nachlässen, die wir für Dich ausgehandelt haben.
Unser Tipp: Schließe Deine Versicherung online ab. Du erhältst von uns sofort eine Bestätigung per E-Mail und einen siebenstelligen Code, mit dessen Hilfe Deine Zulassungsbehörde die Versicherungsbestätigung aus der Datenbank abruft.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), die Schadenersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kraftfahrzeugs des Versicherten die Schuld trägt. Der Halter hat aber auch für die Folgen einzustehen (verschuldensunabhängig), die durch den Betrieb seines Kraftfahrzeugs entstehen, auch, wenn ihn keine konkrete Schuld trifft.
Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
Haftpflicht Plus
Bei uns kannst Du zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung die Assistance-Leistungen des "klassischen Schutzbriefes" abdecken. Der Schutzbrief bietet unter anderem Pannen- und Unfallhilfe, Mietwagen bei Fahrzeugausfall und Krankenrücktransport. Bitte entnehme den genauen Wortlaut der Leistungen den „Allgemeinen Kraftfahrtzeugbedingungen“, die wir Dir mit dem Angebot zusenden. Du erhältst bei Abschluss eine 24-Stunden-Notfallrufnummer. Unser Tipp: Achte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung immer auf eine hohe Deckungssumme. Wir bieten Dir z. B. eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges auf. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung und deckt unter anderem folgende Schäden ab (maßgeblich sind die Bedingungen des Versicherungsunternehmens):
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim Fahrzeug nach der Höhe der Selbstbeteiligung und nach der Typ- und Regionalklasseneinstufung. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung wird bei der Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen, und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Rechtlich handelt es sich um zwei eigenständige Vertragsteile mit eigenen Bedingungen. Sie deckt unter anderem folgende Schäden ab (maßgeblich sind die Bedingungen des Versicherungsunternehmens):
Die Jahresbeiträge der Vollkaskoversicherung richten sich neben dem Schadenfreiheitsrabatt auch nach der Höhe der Selbstbeteiligung sowie der Typ- und Regionalklasseneinstufung des Fahrzeuges.
Bitte beachte: Bei Vollkasko- und Teilkaskoschäden hast Du während der Reparaturdauer keinen Anspruch auf einen Mietwagen, Nutzungsausfall oder eine Wertminderung.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klassen)
Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt maßgeblich die Höhe Deines Kfz-Versicherungsbeitrages.
Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt)
Hier werden die schadenfreien Jahre gezählt, getrennt nach Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt wird in den jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Rückstufung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens werden zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine bestimmte Anzahl an schadenfreien Jahren abgezogen. Dies geschieht getrennt nach Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Anzahl der Abzüge regeln die jeweiligen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Bagatellschäden
Um eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu vermeiden, lohnt es sich häufig, vor Erstattung durch die Versicherung abzuwägen, ob man den Schaden selbst tragen sollte.
Versicherungswechsel und Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts
Bei einem Wechsel in der Fahrzeugversicherung wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt an den neuen Versicherer übertragen, vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer das Rabattgrundjahr (Anzahl der schadenfreien Jahre und Anzahl der Schäden des Vorjahres). Der neue Versicherer errechnet dann gemäß seiner eigenen Tarifbestimmungen den Schadenfreiheitsrabatt.
Rabattübertragung
Die Rabattübertragung eines Dritten (Abgebender) auf eine andere Person (Übernehmender) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die maximale Höhe einer Rabattübertragung ergibt sich aus den Jahren, die der Übernehmende bereits den Führerschein besitzt, nicht nach dem aktuellen Schadenfreiheitsrabatt des Übergebenden. D. h., besitzt der Übernehmende seit drei Jahren einen Führerschein, kann er den Rabatt auch nur für maximal drei Jahre übernehmen. Die Differenz zum eventuell höheren Schadenfreiheitsrabatt verfällt ersatzlos.
Mehr Leistung
Fahranfänger erhalten bei uns unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstufung mit Schadenfreiheitsrabatt 1/2 (140 Prozent Beitragssatz).
Bitte melde jeden Schaden unverzüglich Deinem Versicherer Wichtig Im Falle eines Schadens ist es Deine Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen). Richtiges Unfallverhalten:
Beweissicherung:
Unfallskizze |
Schaden melden AdmiralDirekt Allianz BavariaDirekt Schadenanzeige Pkw-Versicherung DA-Direkt Online-Schadenmeldung Pkw-Versicherung die Bayerische Schadenanzeige Pkw-Versicherung Verti Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschaden |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da der Schadenersatz für Verkehrsopfer garantiert sein muss. In aller Regel wird die Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Kaskoversicherung ergänzt.Egal, ob Du selbst am Unfall schuld warst (Verschuldenshaftung) oder ob der Schaden ohne Dein Verschulden (Gefährdungshaftung) entstanden ist – die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Schäden, die durch Dein Fahrzeug entstanden sind. Denn Du haftest alleine aus der "Betriebsgefahr" des Fahrzeuges heraus, das heißt, alleine aufgrund der Tatsache, dass Du das Fahrzeug besitzt, haftest Du für Schäden.
Die von uns angebotene Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro, maximal acht Millionen Euro je geschädigter Person. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen betragen 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Der Versicherer zahlt, nachdem er die Haftungsgrundlage geprüft hat. Die Kosten werden übernommen, wenn sich die Forderungen als berechtigt herausstellen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer ab. Der Versicherer zahlt nicht für Strafverfahren oder Nebenverfahren.
Wir bitten Dich, die Angaben, die Du später im Rechenmodell zu Garage, Fahrern etc. machst, sorgfältig zu überprüfen. Wird ein Nachlass aufgrund falscher Angaben eingeräumt, behält sich der Versicherer vor, ggf. eine Konventionalstrafe von ca. 250 Euro (dies ist vom Versicherer abhängig) zu erheben. Außerdem wird die Versicherungsprämie rückwirkend angepasst.
Zahle Deinen Erstbeitrag und die Folgebeiträge fristgerecht. Benutze Dein Fahrzeug nur, wenn es verkehrssicher ist.
Fahre nur, wenn Du einen Führerschein hast und überlasse Dein Fahrzeug niemandem, der keinen Führerschein besitzt.Kommt es zu einem Unfall, sichere die Unfallstelle. Entferne Dich nicht unerlaubt von der Unfallstelle, bzw. melde den Unfall sofort der Polizei. Melde dem Versicherer den Unfall schnellstmöglich, spätestens innerhalb einer Woche. Informiere den Versicherer bitte umgehend, wenn rechtliche Ansprüche gegen Dich erhoben werden. Bei einem Mahnbescheid lege bitte innerhalb der Frist Widerspruch ein. Der Versicherer entscheidet dann darüber, ob ein Rechtsstreit durchgeführt werden muss. Wenn ja, trägt der Versicherer die Kosten – auch für einen Zivilprozess.
Neben Dir als Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin sind auch folgende Personen versichert:
Du bist nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa abgesichert. Unser Versicherungsschutz gilt zuschlagsfrei auch für die europäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten, zum Beispiel im asiatischen Teil der Türkei, in Marokko oder in Tunesien.Bitte beachte: Die Erweiterung der internationalen "grünen" Versicherungskarte (IVK) muss für die meisten dieser Länder rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Zum Überführen eines Fahrzeugs benötigst Du extra Zollkennzeichen. Bitte ruf uns an: Wir klären die Details!