Die Hausratversicherung sichert Dein Hab und Gut bei Schäden oder Einbruch ab.
Die Hausratversicherung sichert Dein Hab und Gut bei Schäden oder Einbruch ab.
Der Hausrat gehört zum Vermögen eines jeden Mieters oder Immobilieneigentümers. Dennoch wird er in seinem Wert oft unterschätzt - bis es zum Schaden kommt.
Ob Mieter oder Eigentümer – eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen. Sie kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch auf und ersetzt im Schadensfall den aktuellen Neuwert. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten und Wertgegenständen.
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* Diese Angaben gelten für eine Hausratversicherung in einem Einfamilienhaus (Postleitzahl 01067 =Zone 1), Wohnfläche 80 qm², Versicherungssumme 56.000 EUR, ohne Fahrraddiebstahl, ohne SB. Quelle: eigene Berechnung 04/2016. Alle Beiträge verstehen sich als gerundete Jahresbeiträge.
Versicherte Sachen
Mit unserer Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Zum Hausrat gehören sowohl alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, als auch Wertsachen. Versicherungswert für alle gebrauchsfähigen Gegenstände ist der Wiederbeschaffungswert (Neuwert am Schadenstag).
Versichert sind auch:
Nicht versichert sind z. B.:
Versicherte Schäden
FeuerVersichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall und Absturz von Flugzeugen, Flugkörpern und sonstige Fahrzeugen sowie deren Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Sturm und HagelVersichert sind:
Nicht versichert sind:
LeitungswasserVersichert sind:
Nicht versichert sind:
EinbruchdiebstahlVersichert sind:
Nicht versichert sind:
KostenVersichert sind u. a.:
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. |
Bitte bedenke: Die Versicherungssumme legst Du selbst fest. Sie sollte daher so bemessen sein, dass Du damit Deinen gesamten Hausrat ersetzen kannst.
Zur Festlegung der Versicherungssumme empfehlen wir als Faustregel eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Ist die errechnete Versicherungssumme nicht höher als 175.000 Euro und beträgt der Wertsachenanteil maximal 40 Prozent, dann gewähren unsere Versicherungspartner einen Unterversicherungsverzicht. Dies bedeutet, dass im Schadenfall nicht geprüft wird, ob eine Unterversicherung vorliegt. Es wird daher keine Leistungskürzung vorgenommen. Trotzdem sollte man prüfen, ob die Pauschalversicherungssumme auch wirklich dem Wert des vorhandenen Hausrats entspricht und die Versicherungssumme ggf. an den Versicherungswert angepasst werden sollte. Denn der Versicherer leistet im Totalschadenfall bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ist der Wert jedoch höher als die Versicherungssumme, musst Du diese Differenz selbst tragen.
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden.
Sicherungsrichtlinien
Erreicht bzw. übersteigt Deine Versicherungssumme eine gewisse Höhe oder sind Wertsachen in erheblichem Umfang vorhanden, empfehlen bzw. fordern die Versicherer bestimmte mechanische (z. B. abschließbare Fenstergriffe, Fenstergitter) oder elektronische Sicherungseinrichtungen (Einbruchmeldeanlage). Des Weiteren müssen bei Wertsachen besondere Aufbewahrungsvorschriften (z. B. Stahlschrank) beachtet werden, um den vollen Schaden ersetzt zu bekommen.
Über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen informieren wir Dich gerne!
Schadenmanagement Was tun im Schadensfall?
Im Falle eines Schadens ist es Deine Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen). Vorher an später denken Unser Tipp |
Schaden melden die Bayerische Schadenanzeige Einbruchdiebstahl |